Startup Safari
Rechtliches

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PIRATE GmbH.
Stand: Juli 2026

Präambel

Uns ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe wichtig. Diese Bedingungen sollen deshalb fair und verständlich sein, kein Kleingedrucktes zum Wegklicken. Sie geben beiden Seiten Klarheit und Sicherheit, damit wir uns auf das konzentrieren können, was zählt: eine Safari, die bei Ihnen etwas bewegt.

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der PIRATE GmbH („Startup Safari"), insbesondere für die Organisation und Durchführung von geführten Touren, Workshops, Innovation Dinnern und Beratungsleistungen.

Die Leistungen von Startup Safari richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Startup Safari stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

02

Leistungsumfang

Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Startup Safari schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Programmpunkte, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg beim Auftraggeber.

Startup Safari ist berechtigt, einzelne Programmpunkte (z. B. bestimmte Startups oder Referenten) aus sachlichem Grund durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen. Ein solcher Austausch berechtigt nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

03

Buchung & Vertragsschluss

Angebote von Startup Safari sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Startup Safari (Textform, E-Mail genügt) zustande. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Textform.

04

Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger gesondert vereinbarter Nebenkosten (z. B. Reise, Location, Catering).

  • Anzahlung: 50 % der Auftragssumme bei Vertragsabschluss. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig und wird im Stornofall auf die Stornogebühr angerechnet (Ziffer 5).
  • Schlusszahlung: 50 % der Auftragssumme nach Durchführung der Veranstaltung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Startup Safari berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten zu berechnen.

05

Stornierung durch den Auftraggeber

Stornierungen bedürfen der Textform. Da Startup Safari Locations, Gründerinnen und Gründer sowie Referenten verbindlich und langfristig im Voraus bindet, ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich. Bei Stornierung durch den Auftraggeber wird folgende pauschale Vergütung, bezogen auf die vereinbarte Auftragssumme, fällig:

Zeitpunkt der Stornierung Fällige Vergütung
Mehr als 30 Tage vor dem Termin 50 %
30 bis 7 Tage vor dem Termin 75 %
Weniger als 7 Tage vor dem Termin 100 %

Die geleistete Anzahlung wird auf die Stornogebühr angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Startup Safari kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Startup Safari bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Anstelle einer Stornierung kann der Termin einmalig und bis spätestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin gegen eine Bearbeitungspauschale verschoben werden, sofern ein Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten verfügbar ist. Nimmt eine geringere Teilnehmerzahl als vereinbart teil, bleibt die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet.

06

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen (insbesondere Themen, Ziele und die endgültige Teilnehmerzahl) rechtzeitig, spätestens 7 Tage vor dem Termin, in Textform bereit.

Mehraufwände und Verzögerungen, die aus verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Nichterscheinen einzelner oder aller Teilnehmer berührt die Vergütungspflicht nicht.

07

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik), die die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien, den Termin zu verschieben.

Ist eine Verschiebung nicht möglich, entfällt die beiderseitige Leistungspflicht. Bereits angefallene und nachgewiesene Kosten (z. B. verbindlich gebuchte Locations) sind vom Auftraggeber zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

08

Absage durch Startup Safari

Startup Safari kann den Vertrag aus wichtigem Grund absagen, insbesondere bei Ausfall zugesagter Programmpartner ohne gleichwertigen Ersatz oder bei höherer Gewalt. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit ihnen keine erbrachte Leistung gegenübersteht.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit Startup Safari die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.

09

Vertraulichkeit & Aufnahmen

Die im Rahmen der Veranstaltung geteilten Informationen der besuchten Startups und Teilnehmer sind vertraulich zu behandeln; auf Wunsch gilt die Chatham House Rule. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der besuchten Startups sind nur mit deren vorheriger Zustimmung zulässig.

Startup Safari ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung eigene Aufnahmen für Referenz- und Marketingzwecke anzufertigen. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen.

10

Haftung

Startup Safari haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Startup Safari nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für Inhalte, Aussagen und Leistungen der besuchten Startups und sonstiger Dritter übernimmt Startup Safari keine Haftung.

11

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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